Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die berufliche Nutzung von Hebdoc
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von Hebdoc ist die MedialPrint GmbH, Widumer Tor 1, 44575 Castrop-Rauxel, vertreten durch A. Eng. E. Erschadi (CEO), Amtsgericht Dortmund, HRB 17054, E-Mail: info@hebdoc.de, Telefon: 02305 54 84 43.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der webbasierten Dokumentationssoftware Hebdoc. Hebdoc richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Personen, die den Dienst im Rahmen ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit nutzen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss und Konto
Die Darstellung von Hebdoc auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt mit der Registrierung und Bestätigung dieser AGB ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für den gewählten Tarif ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos oder einer ausdrücklichen Annahme durch uns zustande. Bei kostenpflichtigen Tarifen werden Tarif, Preis, Abrechnungszeitraum und Umsatzsteuer vor der Buchung angezeigt.
Der Kunde muss richtige und vollständige Angaben machen, Zugangsdaten geheim halten und Hebdoc unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch informieren. Benutzerkonten dürfen nur den dafür berechtigten Personen zugeordnet werden. Der Praxisinhaber ist für die Verwaltung seiner Benutzerinnen und deren Berechtigungen verantwortlich.
3. Leistungsumfang
Hebdoc stellt Funktionen zur digitalen Verwaltung von Versichertenakten, Terminen und Dokumentationen sowie – je nach Tarif und technischer Verfügbarkeit – unterstützende Transkriptions- und KI-Funktionen bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Tarifbeschreibung.
Hebdoc ersetzt weder die fachliche Tätigkeit der Hebamme noch eine medizinische Entscheidung oder Rechtsberatung. Automatisch erzeugte Texte, Vorschläge und Messwertzuordnungen sind Entwürfe. Sie müssen vor Verwendung fachlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und von einer berechtigten Person freigegeben werden.
4. Kostenlose und kostenpflichtige Tarife
Ein kostenloser Tarif kann dauerhaft angeboten und in seinem sachlich notwendigen Funktionsumfang begrenzt werden. Für kostenpflichtige Tarife gilt der unmittelbar vor der Buchung angezeigte Preis. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums über den eingebundenen Zahlungsdienstleister abgerechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können den Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen nach angemessener Vorankündigung beschränken, solange fällige Zahlungen offen sind; der Zugriff auf vorhandene Daten und gesetzlich erforderliche Exportmöglichkeiten wird dabei nicht unangemessen erschwert.
5. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Die Laufzeit und der Verlängerungszeitraum eines kostenpflichtigen Tarifs werden vor der Buchung angezeigt. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wird, verlängert sich ein Jahresabonnement jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Eine online vorgemerkte ordentliche Kündigung beendet den kostenpflichtigen Tarif zum angezeigten Laufzeitende; bis dahin bleibt der vereinbarte Zugang bestehen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
6. Eigenständige Kontolöschung
Die Funktion „Komplettes Konto und Daten löschen“ ist von der ordentlichen Kündigung des Abonnements zu unterscheiden. Mit ihrer ausdrücklich bestätigten Ausführung verlangt der Kunde die sofortige Sperrung und dauerhafte Löschung des Hebdoc-Arbeitsbereichs. Ein vorhandenes Abonnement wird dabei sofort beendet. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht automatisch; zwingende gesetzliche und ausdrücklich vereinbarte Ansprüche bleiben unberührt.
Vor der Löschung ist der Kunde dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen und Daten im verfügbaren Format herunterzuladen. Daten, die wir aufgrund zwingender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigen, dürfen getrennt und für die jeweilige Frist gesperrt aufbewahrt werden. Daten in technischen Sicherungen werden nach dem festgelegten Sicherungs- und Löschzyklus entfernt und bis dahin nicht für den laufenden Betrieb verwendet.
7. Pflichten des Kunden bei Dokumentation und Datenschutz
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten, die Erfüllung berufs- und behandlungsrechtlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie erforderliche Informationen, Einwilligungen und Berechtigungen verantwortlich. Er prüft insbesondere, welche Daten er in Hebdoc eingibt und welche Personen darauf zugreifen dürfen.
Soweit Hebdoc personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der Verarbeitung entsprechender Daten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Verantwortlichkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmer und Löschregeln ergeben sich ergänzend daraus. Die Datenschutzhinweise bleiben unberührt.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen des Dienstes
Wir betreiben Hebdoc mit angemessener technischer Sorgfalt. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Leistungen Dritter nicht zugesichert werden. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit so durchgeführt und angekündigt, dass die berufliche Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Wir dürfen Funktionen weiterentwickeln, wenn der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen eines kostenpflichtigen Tarifs werden in Textform mit angemessener Frist angekündigt. Ist dem Kunden das Festhalten am Vertrag dadurch nicht zumutbar, kann er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen.
9. Datensicherung durch den Kunden
Hebdoc trifft angemessene betriebliche Sicherungsmaßnahmen. Diese entbinden den Kunden nicht davon, für ihn aufbewahrungspflichtige oder besonders wichtige Unterlagen regelmäßig über die angebotenen Exportfunktionen zusätzlich zu sichern und die Lesbarkeit seiner Exporte zu prüfen. Ein vollständiger Kontoexport ist nur geschuldet, wenn er im gebuchten Tarif ausdrücklich als verfügbar ausgewiesen ist.
10. Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Hebdoc im vereinbarten Umfang für seine eigene berufliche Tätigkeit zu nutzen. Rechte an der Software, Gestaltung, Marken und Dokumentation verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Unzulässig sind insbesondere das Umgehen von Sicherheitsmechanismen, automatisierte Überlastungsversuche, Reverse Engineering außerhalb gesetzlich zwingender Erlaubnisse sowie die Nutzung für rechtswidrige Zwecke.
Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt uns nur die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.
11. Sperrung
Wir dürfen einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Systemsicherheit, eine unbefugte Nutzung oder einen erheblichen Vertragsverstoß bestehen. Soweit keine akute Gefahr entgegensteht, informieren wir den Kunden vorab und geben Gelegenheit zur Abhilfe. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
12. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde soll nachvollziehbare Störungen unverzüglich mit den zur Prüfung erforderlichen Informationen melden. Wir sind berechtigt, einen Mangel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder eine gleichwertige Ersatzlösung zu beheben.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, soweit sie durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht wird. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt angemessene Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
15. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder des vereinbarten Dienstes, und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird. Änderungen werden in Textform mit angemessener Frist mitgeteilt. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen weisen wir auf ein gegebenenfalls bestehendes Sonderkündigungsrecht hin. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten oder Preise bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits nach diesen AGB zulässig sind.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der MedialPrint GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen und rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
Stand: 13. August 2026 · Version 2026-08-13-v1