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Datenschutz-Ratgeber für Hebammen

Patientendaten und KI: Was Hebammen vor der Eingabe prüfen sollten.

Allgemeine KI-Chats wirken schnell und bequem. Bei Namen, Befunden und Betreuungsverläufen reicht Bequemlichkeit jedoch nicht: Gesundheitsdaten benötigen ein besonders hohes Schutzniveau und KI-Ausgaben immer eine fachliche Kontrolle.

Von Hebdoc · MedialPrint GmbH Lesedauer: ca. 8 Minuten
Hebamme prüft digitale Patientendaten in einer geschützten Dokumentationssoftware

Häufige Fragen

Patientendaten und KI verständlich beantwortet

Dürfen Hebammen Patientendaten in ChatGPT oder andere KI-Chats eingeben?

Ein allgemeiner KI-Chat ist nicht automatisch für identifizierbare Gesundheitsdaten geeignet. Vor einer Nutzung müssen unter anderem Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Verarbeitungsorte, Zugriffe, Löschung und technische Schutzmaßnahmen geklärt sein. Ohne diese Prüfung sollten keine Klarnamen, Befunde oder Betreuungsverläufe eingegeben werden.

Reicht es, den Namen der Patientin zu entfernen?

Nicht immer. Auch Kombinationen aus Datum, Ort, Schwangerschaftsverlauf, seltenen Befunden oder anderen Angaben können eine Person mittelbar identifizierbar machen. Pseudonymisierung senkt Risiken, ersetzt aber nicht die datenschutzrechtliche Prüfung des Dienstes.

Kann die Eingabe von Patientendaten strafrechtlich relevant sein?

Eine unbefugte Offenbarung eines anvertrauten Geheimnisses kann für Angehörige eines Heilberufs auch § 203 StGB berühren. Ob ein konkreter Fall rechtswidrig oder strafbar ist, hängt von den Umständen ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Darf eine KI den fertigen Akteneintrag automatisch freigeben?

Eine KI-Ausgabe kann Fehler enthalten. Deshalb sollte sie nur als Entwurf behandelt werden. Die Hebamme muss Text, Messwerte und fachliche Aussagen selbst prüfen, berichtigen und freigeben.

Ist eine Software automatisch sicher, wenn der Server in Deutschland steht?

Nein. Der Serverstandort ist nur ein Baustein. Entscheidend sind auch Verschlüsselung, Rollen und Zugriffe, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Löschfristen, Sicherungen und die konkrete Verarbeitung durch eingesetzte KI-Dienste.