Viele Jahre Hebammentätigkeit können viele Ordner, Ausdrucke und Ablageflächen bedeuten. Eine digitale Dokumentation kann den Papierverbrauch reduzieren, schafft mehr Platz in der Praxis und macht die Suche nach einer bestimmten Akte deutlich übersichtlicher.
Behandlungsakten sind nach § 630f Abs. 3 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit keine andere Vorschrift eine abweichende Frist verlangt. Elektronische Akten sind dabei ausdrücklich möglich.
In Hebdoc lassen sich abgeschlossene Akten archivieren. So bleiben aktuelle Betreuungen im Arbeitsbereich übersichtlich, während archivierte Akten getrennt aufbewahrt und bei Bedarf wiedergefunden werden können – ohne zusätzliche Aktenschränke oder immer neue Papierordner.
Weniger Ausdrucke können Papier, Druckmaterial und Transportwege einsparen. Auch digitale Systeme benötigen Ressourcen; wie groß Ihr persönlicher Umwelt- und Platzvorteil ist, hängt deshalb von Ihrer bisherigen Arbeitsweise ab.